Beide Eltern müssen Sonderbedarf für Tochter aufbringen
Neben dem laufenden Unterhalt für die Kinder aus einer geschiedenen Ehe können auch zusätzliche Kosten anfallen, etwa für eine kieferorthopädische Behandlung der Kinder. Spielen Besonderheiten wie Speed Brackets eine Rolle, liegt das Argument nahe, die Kosten der Behandlung seien nicht angemessen. In einem solchen Fall muss sich der Unterhaltsverpflichtete, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main zeigt, aber auch seinen eigenen Versicherungsstatus zurechnen lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2020; Az.: 4 UF 176/19).
Neben vielen anderen Unterhaltsfragen stritt ein geschiedenes Ehepaar auch um die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung eines ihrer drei Kinder. Der Vater was unterhaltsverpflichtet und vertrat die Ansicht, die Kosten für die Behandlung des Kindes mit sogenannten Speed Brackets seien unangemessen.
Sonderbedarf als unregelmäßiger, einmaliger Extrabeitrag
Grundsätzlich handelt es sich in einem solchen Fall eines unregelmäßigen, vorher nicht abschätzbaren außerordentlich hohen Bedarfs, der nicht auf Dauer besteht und daher zu einem einmaligen, jedenfalls aber zeitlich begrenzten Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führt, um einen sogenannten Sonderbedarf. Für einen solchen Sonderbedarf haften die beiden Eltern ebenso wie für regelmäßigen Mehrbedarf anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Voraussetzung: Der geltend gemachte Sonderbedarf ist angemessen, und dem unterhaltsberechtigten Kind ist die Finanzierung des Sonderbedarfs aus dem laufenden Unterhalt nicht zumutbar.
Hier stand weder die Entscheidung in Frage, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig war, denn der hatten beide Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge gemeinsam zugestimmt. Auch stand nicht in Frage, dass das Kind 2.000 € Mehrkosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wurden, nicht aus dem laufenden Unterhalt bestreiten konnte. Speed Brackets, auch Miniaturbrackets genannt, sind fortschrittliche, ästhetische festsitzende Zahnspangen, deren Brackets bis zu dreimal kleiner sind. Während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung bleibt ihre Farbe voll und ganz erhalten. Durch das Fehlen sogenannter Flügel, die normalerweise Bestandteile herkömmlicher Brackets sind und ihrer geringeren Größe sind sie wesentlich leichter zu reinigen und somit hygienischer.
Behandlung für das Kind vorteilhaft
Es ging lediglich darum, ob diese Kosten angemessen waren, denn auch die Mutter hatte nicht geltend gemacht, dass diese besondere Behandlung medizinisch notwendig war. Die Vorteile lagen vielmehr in einer Verkürzung der Behandlungsdauer um drei Monate und einer besseren Möglichkeit, die Zähne während der Behandlung reinigen zu können. Letztlich konnte sich der Vater noch so sehr gegen die Speed Brackets aussprechen, das Gericht stufte die Behandlung als angemessen ein und verwies einerseits auf die guten Einkommensverhältnisse der Beteiligten insgesamt, andererseits aber auch auf den Krankenversicherungsschutz, den der Vater für sich selbst in Anspruch nahm. Vor diesem Hintergrund erschien es dem Gericht gerechtfertigt, dass er sich auch für das Kind anteilig mit seiner geschiedenen Ehefrau an den Kosten beteiligen musste.