Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt: Für Ihre finanzielle Sicherheit.

Ob in der Trennungsphase von Eheleuten oder nach der rechtskräftigen Scheidung: in beiden Konstellationen kann es um Unterhaltsansprüche gehen.

So kann für die Zeit zwischen der Trennung der Eheleute bis zur rechtskräftigen Scheidung für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen.

Nach der Scheidung kann sich dieser, sofern die Voraussetzungen vorliegen, zu einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wandeln. Hierbei sind sowohl Ausschluss und Kürzung als auch eine Herabsetzung oder zeitliche Befristung möglich.

0441 777 05 735 E-Mail schreiben