Alleiniges Sorgerecht

Erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung des alleinigen Sorgerechts wissen müssen.

Sollten Sie den Wunsch hegen, das alleinige Sorgerecht beantragen zu wollen, muss dieses zunächst formlos beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Das Familiengericht wendet bei seinen Überlegungen zum Entzug des gemeinsamen Sorgerechts folgende Kriterien an: Kontinuität, Förderung und soziale Bindung.

So soll Kontinuität für das Kind sicherstellen, dass es auf einen einheitlichen und verlässlichen Erziehungsrahmen zurückgreifen kann.
Dazu zählen sichere, dauerhafte und berechenbare zwischenmenschliche Beziehungen. Das Gericht prüft, bei welchem Elternteil diese Kontinuität in hohem Maße gesichert ist.

Das Kriterium der Förderung sieht vor, dass das Gericht untersucht, welcher Elternteil die besten Möglichkeiten mitbringt, um die Entwicklung des Kindes zu fördern.

Bei der Entscheidung des Gerichts spielen auch die sozialen Bindungen des Kindes eine Rolle. So stellt das Gericht die Frage, bei welchem Elternteil das soziale Umfeld in Form von Geschwistern, Verwandten, Freunden und pädagogischen Bezugspersonen sichergestellt ist.

Scheuen Sie sich nicht, unsere Experten zu diesem komplexen Themengebiet zu kontaktieren!

0441 777 05 735 E-Mail schreiben