Gemeinsames Sorgerecht

Wie unverheiratete Eltern gemeinsames Sorgerecht erlangen.

Mit Geburt eines Kindes hat die unverheiratete Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht für das Kind. Soll auch der Kindesvater die Mitsorge erlangen, so muss eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden, welche von der Zustimmung der Mutter abhängig ist.

Sollte die Mutter sich weigern ihre Zustimmung zu erteilen, haben Väter seit 2013 aber auch die Möglichkeit mit Unterstützung des Gerichts die Mitsorge für das gemeinsame Kind zu erlangen.

Wir unterstützen Sie in diesem Prozess vertrauensvoll und kompetent – Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr zu erfahren.

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