Wenn die Eltern als Paar auseinander gehen, haben Sie die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Jedes Kind hat nämlich ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter. Auch der Kontakt zu anderen z.B. den Großeltern, Geschwistern, Stiefeltern und/oder Pflegeeltern, sollte nicht abgebrochen werden.
Je älter die Kinder werden, umso wichtiger werden die Fragen „Wie soll der Umgang gestaltet werden“ und „Wie lange soll der Umgang dauern“.