Umgangsrecht

Umgangsrecht: Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter.

Wenn die Eltern als Paar auseinander gehen, haben Sie die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Jedes Kind hat nämlich ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter. Auch der Kontakt zu anderen z.B. den Großeltern, Geschwistern, Stiefeltern und/oder Pflegeeltern, sollte nicht abgebrochen werden.

Je älter die Kinder werden, umso wichtiger werden die Fragen „Wie soll der Umgang gestaltet werden“ und „Wie lange soll der Umgang dauern“.

Da im Rahmen des Umgangsstreits auch die Beziehung der Eltern oftmals sehr problematisch wird, wird die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein. Es ist immer gut, wenn Sie bei den Auseinandersetzungen in Ihrem Anwalt auch einen Vertrauten sehen können, der neben rechtlichem Wissen auch ein Gespür für die Situation mitbringt. Um in der Sache eine gute, und vor allem dem Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden, ist es von großer Bedeutung, psychologisches Verständnis und die Fähigkeit, mit dem anderen Elternteil kommunizieren zu können, mitzubringen.

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