Inobhutnahme durch das Jugendamt

Es zeichnet sich in den letzten Jahren eine Zunahme von Inobhutnahmen an.

Die Inobhutnahme durch das Jugendamt stellt ein gängiges Vorgehen mit weitreichenden Folgen für Eltern und Kinder dar. Sie ist ein starker Eingriff in das elterliche Grundrecht.

Es muss stets im Einzelfall entschieden werden. Sollte eine Kindeswohlgefährdung tatsächlich vorliegen, muss die Inobhutnahme zeitnah eingeleitet werden.

Sollte jedoch keine objektive Gefährdung vorliegen, muss sie verhindert werden. Gerade im Falle einer unbegründeten Inobhutnahme ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich, um die Maßnahme zu verhindern oder schnell zu beenden. Über Ihre Handlungsmöglichkeiten klären wir Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch auf.

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