Familienrecht: BGH lockert Anforderungen
Autorin: Katja Müller, Rechtsanwältin für Familienrecht
Nach einer Scheidung stellt sich oftmals der Frage, ob die Kinder den Nachnamen wechseln können. Die Namensänderung eines Kindes war bisher ohne Zustimmung beider Elternteile nur bei vorliegender Kindeswohlgefährdung möglich. Zukünftig soll das aber keine Voraussetzung mehr für eine Umbenennung sein, entschied der BGH.