Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle ab 2022
Familienrecht: Angepasste Unterhaltssätze und mehr Einkommensgruppen beim Kindesunterhalt
Autorin: Christina Begenat, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Mit dem Jahreswechsel geht auch die Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle einher. Neu sind zum einen die an die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 (BGBl. 2021 I 5066) angepassten Unterhaltssätze. Überdies die nunmehr bundesweit einheitliche Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus von 1/10.
Auch die seit dem Beschluss des BGH vom September 2020 viel diskutierte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei höheren Einkünften wurde in der 2022er Fassung berücksichtigt. Die Tabelle sieht jetzt 15 statt bisher 10 Einkommensgruppen vor. Endete bislang die Tabelle in Gruppe 10 bei 160 %, wird die Leitlinie nun fortgeschrieben – mit der Folge, dass nun ein Unterhalt bis zu 200 % festgelegt werden kann.
Hintergrund dazu ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.09.2020, dass auch bei einem Einkommen über 5.500 Euro (Gruppe 10) der Unterhalt nach der fortgeschriebenen Düsseldorfer Tabelle verlangt werden kann. Die Gerichte waren bereits seit der Entscheidung gehalten, die Unterhaltstabellen im Einzelfall fortzuschreiben und den Unterhalt entsprechend festzusetzen. Mit den neuen Leitlinien gibt es nun eine einheitliche Richtlinie.
Kinder, die über Jugendamtsurkunden, Urteile/Beschlüsse oder notarielle Urkunden vor dem 16.09.2020 verfügen, deren unterhaltsverpflichteter Elternteil in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen (ab 5.500 Euro bereinigtes Einkommen aufwärts) lebt, sollten sich grundsätzlich überlegen, ob neben der Anhebung mit den neuen Beträgen nicht auch eine Anhebung des Prozentsatzes in Frage kommt.
Tipp: Alle Unterhaltsschuldner sollten drauf achten, die Daueraufträge für den Kindesunterhalt für das Jahr 2022 umzustellen.
Monatlicher Mindest-Kinderunterhalt (bis 1.900 € Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen):
Altersgruppe 0-5 Jahre:
2021: 393 € | 2022: 396 € | 2023: 404 €
Altersgruppe 6-11 Jahre:
2021: 451 € | 2022: 455 € | 2023: 464 €
Altersgruppe 11-17 Jahre:
2021: 528 € | 2022: 533 € | 2023: 543 €