Unterhaltsrecht: Einmal Sekretärin – immer Sekretärin
Die Ehe der Beteiligten war nach gut 20 Jahren war im Frühjahr 2019 geschieden worden. Die Ehefrau arbeitet wieder und verdient 3.017 Euro brutto. Ihren Anspruch auf Aufstockungsunterhalt hat das Amtsgericht bis Dezember 2022 befristet. Sie bekam bis Dezember 2021 466 Euro im Monat zugesprochen, im Jahr 2022 soll sie nur noch 300 Euro erhalten. Gegen die Befristung wandte sich die Frau mit dem Argument, ihr seien durch die Ehe Nachteile entstanden, weil sie dafür ihren guten Job aufgegeben habe.
Weniger Einkommen wegen Hausfrauenrolle
Die Ehefrau ist staatlich geprüfte Sekretärin und hatte bis zur Heirat 1998 für einen Verband als Sekretärin der Geschäftsführung gearbeitet. Der damalige Arbeitgeber existiere zwar nicht mehr, erklärte die Frau. Aber es sei davon auszugehen, dass sie ohne die Rollenverteilung in der Ehe nach der Auflösung des Verbands eine besser dotierte Stelle angenommen und die ganze Zeit über gut verdient hätte. Nach der Lebenserfahrung sei ein Wechsel des Arbeitgebers meist mit einer Steigerung des Einkommens verbunden.
Dass die Sekretärin wieder ganztags ihren erlernten Beruf ausübe, spreche gegen fortdauernde Nachteile durch die Ehe, fand dagegen das Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 20 UF 83/19 in einer aktuellen Entscheidung. Sie habe keine überzeugenden Argumente dafür vorgebracht, dass sie ohne die ehebedingte Berufspause ein höheres Endgehalt hätte erreichen können.
Ohne Ehe kein höheres Einkommen
Das Bruttoeinkommen von Sekretärinnen liege laut „gehalt.de“ — bei einer 38-Stunden-Woche, ohne Zulagen, abhängig von Betriebsgröße und Berufserfahrung — zwischen 2.215 und 2.850 Euro monatlich. Die geschiedene Frau habe also wieder das Vergütungsniveau erreicht, das den vor der Ehe gegebenen beruflichen Möglichkeiten entspreche. Sie habe an ihren vorehelichen Lebensstandard problemlos anknüpfen können.
Die Hoffnung, sie hätte eventuell eine steile Karriere machen können, begründe keine rechtlichen Ansprüche gegen ihren Ex-Mann. Dessen nacheheliche Solidarität dürfe sie daher nur zeitlich begrenzt strapazieren, in Anbetracht der langen Ehedauer aufgrund der ehelichen Solitarität.