Familienrecht: Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters im Falle einer Adoption
Autorin: Christina Begenat, Fachanwältin für Familienrecht
Der leibliche Vater eines Kindes ist nicht automatisch auch der rechtliche Vater. Vielmehr ist nach § 1592 BGB derjenige der rechtliche Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 1600 d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG gerichtlich festgestellt worden ist.